Impressum

Gebäudereinigung Heckel e. K.
Kevin Heckel
Osterrade 12
21031 Hamburg
Tel. 040/724 10 320

Email: info@gr-heckel.de

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRA 83037

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Kevin Heckel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gebäudereinigung Heckel e. K.
Osterrade 12
21031 Hamburg
Tel. 040/724 10 320

1. Allgemeines:
Der Auftraggeber erkennt für den vorliegenden Vertrag die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als für sich verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung sowie
Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur
Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Art und Umfang der Leistungen:
Die Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung im Angebot/Auftrag vereinbart
ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und
Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Arbeitskämpfen an der
Erbringung der ihm übertragenen Leistungen gehindert sein, so wird der Auftragnehmer für die Dauer
der Beeinträchtigung von der Erbringung der ihm zu übertragenen Leistungen befreit, dem
Auftraggeber stehen in diesem Falle keine Schadenersatzansprüche zu.

3. Abnahme und Gewährleistung:
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht
erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei
Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des
Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Werkleistungen (zum Beispiel Bauendreinigungen) erfolgt die Abnahme – ggf. auch
abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den
Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als
abgenommen.
Werden vom Auftraggeber begründete Mängelrügen erhoben, so ist der Auftragnehmer zu kostenlosen
Nachbesserungen verpflichtet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf die vom Auftragnehmer abgeschlossenen
Versicherungen und Deckungssummen beschränkt.

4. Aufmaß:
Die der Abrechnung zugrundeliegenden Massen sind gemäß den Richtlinien für die Vergabe und
Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Die
festgestellten Massen gelten als anerkannt bei Unterschrift des Arbeitsnachweises, ansonsten gilt die
Verdingungsordnung für Bauleistungen der jeweils neuesten Fassung.

5. Preise:
Die in dem Angebot/Auftrag festgelegten Preise sind für die Parteien bis zu dem in der
Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt verbindlich. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.
Werden die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, so erfolgt eine Neuberechnung der
Preise auf der Basis der dann gültigen, tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen
Bestimmungen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht anders
vereinbart.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweils gültigen Basissatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
bleibt vorbehalten.

7. Sicherheitseibehalt:
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen
oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

8. Haftung:
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der
Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch
des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem
Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Kündigung:
Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6
Wochen zum Quartal gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde
bleibt unberührt.

10. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen der Parteien ist Hamburg, soweit die
Vertragspartner Kaufleute sind, im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Gerichtsstandregelung.

11. Datenspeicherung:
Es wird darauf hingewiesen, dass Daten aus den Vertragsbeziehungen, soweit geschäftsnotwendig, im
Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet
werden.

12. Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung:
Die Gebäudereinigung Heckel beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle
Handwerkskammer Hamburg, Rechtsabteilung, Holstenwall 12 in 20355 Hamburg (rechtinfo@hwkhamburg.de) verhandelt werden.

13. Sonstiges:
Sollten sich einzelne Punkte unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsunwirksam erweisen,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der
ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.